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VfL Vereinsgaststätte

  22 Mai, 2021

Ab Sonntag, 23. Mai 2021 ist unsere VfL Vereinsgaststätte

unter den aktuell geltenden Corona-Regeln im Innen- und Terrassenbereich wieder geöffnet!

Gäste benötigen einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Vollständig Geimpfte und von einer Corona-Infektion Genesene sind davon befreit. Als vollständig geimpft gilt, bei wem der zweite Termin mindestens 14 Tage zurückliegt. Beim Impfstoff Johnson & Johnson genügt bereits ein Termin. Genesene sollen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage alt ist und nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf. Ein selbstdurchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.

Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich.

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